Zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gibt es ein breites Spektrum an Instrumenten und Verfahren, die verschiedenen betrieblichen Gegebenheiten und Bedürfnissen Rechnung tragen. Viele Unfallversicherungsträger, aber auch staatliche Arbeitsschutzbehörden, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände halten Handlungshilfen, Instrumente und Verfahren bereit.* Es ist empfehlenswert, solche Angebote zu prüfen und soweit passend zu nutzen.
Ein Betrieb steht vor der Aufgabe, sich für Vorgehensweisen und Instrumente zu entscheiden, die zu den betrieblichen Gegebenheiten und Bedürfnissen passen. Es ist empfehlenswert, hierzu Beratung und Unterstützung bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger oder bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde nachzufragen. Auch Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern Informationen und Beratung zum Thema an.
Wir empfehlen Betrieben, bei der Auswahl eines Instruments/Verfahrens die Qualitätsgrundsätze sowie die nachstehenden Prüffragen und Empfehlungen zu berücksichtigen.
* Eine Übersicht bietet u. a. das Ergebnis einer Abfrage vorhandener Instrumente aus dem Jahr 2016, die im Internet zugänglich ist: https://www.gda-portal.de/DE/Downloads/pdf/Psychische-Belastung-Gefaehrdungsbeurteilung-4-Auflage.pdf