Die Gefährdungsbeurteilung ist auf die konkreten Bedingungen und Tätigkeiten im Betrieb zu beziehen. Eine gelingende Planung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung setzt daher voraus, dass die daran beteiligten Akteure das Tätigkeitsspektrum im eigenen Betrieb überblicken und die unterschiedlichen Arbeitsaufgaben und -anforderungen kennen. Über diese Basiskenntnisse hinaus sind für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in der Regel noch weitergehende Fachkenntnisse nötig, im Einzelnen über:
- Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit.
- Vorgehensweisen und Methoden zur Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen durch psychische Belastung.
- konkrete Möglichkeiten der Gefährdungsvermeidung und der menschengerechten Gestaltung von Arbeit.
Solche Fachkenntnisse können bedarfsbezogen durch interne oder externe Experten/innen eingebracht werden, zum Beispiel durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, durch den Betriebsarzt/die Betriebsärztin, durch den zuständigen Unfallversicherungsträger oder durch die staatliche Aufsichtsbehörde.
Bevor mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung begonnen wird, sollte die Vorgehensweise in allen Schritten geplant werden. Dazu gehört es, Methoden und Instrumente zur Gefährdungsermittlung und -beurteilung festzulegen. Dazu gehört es aber auch zu planen, wie im Falle festgestellten Maßnahmenbedarfs die Entwicklung, Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle von Maßnahmen erfolgen soll. Empfehlenswert ist es, Vorgehensweisen zunächst in Teilbereichen zu erproben, bevor sie für den ganzen Betrieb festgelegt werden.
Um den Nutzen aus der Gefährdungsbeurteilung für Betrieb und Beschäftigte zu optimieren, ist die Einbeziehung der Beschäftigten und Führungskräfte von besonderer Bedeutung. Beschäftigte und Führungskräfte sollten einbezogen werden, um Gefährdungen zu erkennen und gezielt Schritte einzuleiten, die akzeptiert und mitgetragen werden.