Soziale Beziehungen bei der Arbeit sind gut gestaltet, wenn
Soziale Beziehungen
- auf die Würde und Unversehrtheit aller Beschäftigten geachtet wird.
- hinreichende Möglichkeiten zu sozialem Austausch bestehen.
- Beschäftigte bei Bedarf durch Kollegen/innen oder Vorgesetzte unterstützt werden.
- Beschäftigte regelmäßig Rückmeldung und Anerkennung von ihren Vorgesetzten erhalten.
- Regelungen zum Umgang mit Konflikten und Fehlern getroffen sind und umgesetzt werden (offene Fehlerkultur).
- Führungskräfte und Kollegen/innen respektvoll und wertschätzend miteinander umgehen.
- Führungskräfte genügend Zeit und Qualifizierungsmöglichkeiten erhalten, um die sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz angemessen und wertschätzend gestalten zu können.
Wichtige Aspekte der Beurteilung und Gestaltung sind die Möglichkeiten zum sozialen Austausch und die Qualität sozialer Beziehungen zwischen Kollegen und Kolleginnen (einschließlich interorganisationaler Beziehungen, z. B. Netzwerke, Gremienarbeit) und von Vorgesetzten zu Mitarbeitenden.
Eine Gefährdung durch die mit sozialen Beziehungen verbundene psychische Belastung ist soweit wie möglich zu vermeiden (siehe Tabelle 4).
Kollegen und Kolleginnen |
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Vorgesetzte zu Mitarbeitenden |
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Tabelle 4: Merkmale sozialer Beziehungen, bei denen von einer Gefährdung durch psychische Belastung auszugehen ist
Entsprechend ihrem jeweiligen Anwendungsbereich sind folgende Vorschriften, Regeln, Grundsätze, Leitlinien zu beachten
- TRBA 400: Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen