Arbeitsmittel

Arbeitsmittel sind gut gestaltet, wenn

  • sie ergonomisch konstruiert sind.
  • sie nützlich, bedienbar und wirksam eingesetzt werden können.
  • sie auch unter ungünstigen Einsatzbedingungen (z. B. Lärm, Zeitdruck) sicher eingesetzt werden können (z. B. Sicherheitsvorkehrungen nicht abgeschaltet werden können).
  • die von ihrer Verwendung ausgehende psychische Belastung berücksichtigt wird (z. B. Informationsverarbeitung, Aufmerksamkeit, zur Verfügung stehende Zeit).
  • sie durch unterschiedliche Nutzer verwendbar bzw. anpassbar sind (Barrierefreiheit, alternsgerechte Gestaltung, individuelle Leistungsfähigkeit).
  • persönliche Schutzausrüstung sicher vor den Gefährdungen des Arbeitsplatzes schützt und den Benutzer nicht unnötig beeinträchtigt.

Wichtige Aspekte der Beurteilung und Gestaltung sind die Verfügbarkeit, die Angemessenheit, die Verständlichkeit, die Bedienbarkeit und die Sicherheit beim Einsatz von Arbeitsmitteln (Werkzeuge, Maschinen, Anlagen, Software, Roboter, Künstliche Intelligenz), von Signalen und in der Mensch-Maschine-Interaktion sowie die Belastung durch Verwendung persönlicher Schutzausrüstung.

Eine Gefährdung durch die mit der Verwendung von Arbeitsmitteln verbundene psychische Belastung ist soweit wie möglich zu vermeiden (siehe Tabelle 5).

Arbeitsmittel
  • ungeeignete, fehlende Arbeitsmittel
  • mangelhaft gestaltete Arbeitsmittel (z. B. Werkzeuge, Maschinen, PC-Hard- und Software)
  • eingeschränkte Verständlichkeit und Bedienbarkeit der Arbeitsmittel und der Schutzeinrichtungen
  • unzureichende Gestaltung von Signalen und Hinweisen
  • unzureichende Gestaltung der Mensch-Maschine-Interaktion (einschließlich Interaktionen mit Robotern, KI, Datenbrillen, Exoskeletten u. Ä.)
Persönliche Schutzausrüstung
  • ungünstige Belastung, die durch die Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) neu entsteht

Tabelle 5: Merkmale der Verwendung von Arbeitsmitteln (Werkzeuge, Maschinen, Anlagen, Software, Roboter, Künstliche Intelligenz) und von persönlicher Schutzausrüstung, bei denen von einer Gefährdung durch psychische Belastung auszugehen ist

Entsprechend ihrem jeweiligen Anwendungsbereich sind folgende Vorschriften, Regeln, Grundsätze, Leitlinien zu beachten:

  • § 6 Betriebssicherheitsverordnung
  • TRBS 1151: Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel – Ergonomische und menschliche Faktoren, Arbeitssystem