Die Arbeitsprogrammgruppe begleitet und steuert das Arbeitsprogramm Psyche, passt es bei Bedarf an und vertritt es fachlich nach außen. Sie stimmt sich mit der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) und den weiteren Arbeitsprogrammen ab und organisiert die Erfahrungsaustausche für die Arbeitsschutzakteure. Aufgabe der Arbeitsprogrammgruppe ist es
- Handlungsempfehlungen zur Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung zu überarbeiten,
- Ansprachekonzepte für KMU zu entwickeln und zu verbreiten sowie
- Gestaltungs- und Regulierungsbedarf zu ermitteln und Maßnahmen zu ergreifen.
Die Arbeitsprogrammgruppe trifft sich regelmäßig und setzt sich zusammen aus:
- Bund
- Länder
- Unfallversicherungsträger
- Arbeitgeberseite
- Arbeitnehmervertretung
- Krankenversicherung