Arbeitszeit

Wesentliche Grundlage der Gestaltung von Arbeitszeit ist ihre Erfassung.

Die Arbeitszeit ist gut gestaltet, wenn

  • sie klar begrenzt ist.
  • Arbeits- und Bereitschaftszeiten von Erholungszeiten der Beschäftigten klar abgegrenzt sind.
  • ausreichende und störungsfreie Pausen-, Ruhe- und Erholungszeiten sichergestellt sind.
  • Arbeitszeiten, Pausen-, Ruhe- und Erholungszeiten für die Beschäftigten vorhersehbar und planbar sind.
  • Bedürfnisse der Beschäftigten, auch in Bezug auf die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie, berücksichtigt werden.
  • Beschäftigte Mitsprache bei der Gestaltung der Arbeits-, Pausen-, Ruhe- und Erholungszeiten haben (hinsichtlich Dauer, Lage, Flexibilität).
  • bei der Schichtplanung die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt werden (z. B. Vorwärtswechsel der Schichten, nicht mehr als drei Nachtschichten hintereinander, möglichst ein freier Abend in der Woche)

Wichtige Aspekte der Beurteilung und Gestaltung sind Dauer, Lage und Flexibilität von Arbeitszeit, die Gewährung und Einhaltung von Erholungszeiten sowie die Vorhersehbarkeit und Planbarkeit von Arbeits-, Pausen-, Ruhe- und Erholungszeiten.

Eine Gefährdung durch die mit der Gestaltung der Arbeitszeit verbundene psychische Belastung ist soweit wie möglich zu vermeiden (siehe Tabelle 3).

Dauer
  • über 8 Stunden täglich, insbesondere bei
    • Exposition mit Gefährdungen, für die Grenzwerte definiert wurden (z. B. Lärm, Gefahrstoffe)
    • langandauernd hohen Anforderungen an die Konzentration (z. B. bei der Überwachung von Maschinen)
    • hoher Taktbindung
    • erhöhter physischer Belastung (z. B. durch Lastenhandhabung, Zwangshaltung, Hitze/Kälte)
    • hoher Interaktionsdichte (z. B. mit Kunden/innen, Patienten/innen, Klienten/innen, Schülern/innen, Lieferanten/innen)
  • über 10 Stunden täglich
  • über 40 Stunden bei 5 Arbeitstagen pro Woche bzw. über 48 Stunden bei 6 Arbeitstagen pro Woche
Erholungszeiten
  • unzureichendes Pausenregime (bezogen auf die Lage der Pausen, deren Verkürzung oder Ausfall)
  • Verkürzung der Ruhezeit (unter 11 Stunden)
  • erweiterte berufsbezogene Erreichbarkeit (z. B. Rufbereitschaft, mobile Arbeit/Homeoffice)
Lage/Schichtarbeit
  • Arbeit an Sonn- und Feiertagen
  • Nachtarbeit
  • ungünstig gestaltete Schichtarbeit und Dienstpläne (z. B. geteilte Schichten)
Vorhersehbarkeit/Planbarkeit
  • mangelnde Vorhersehbarkeit und Planbarkeit von Arbeitszeit (z. B. kurzfristig erforderliche Überstunden durch Vertretung, Termindruck)
  • unzureichende Einflussmöglichkeit auf Dauer, Lage oder Flexibilität der Arbeitszeit (z. B. Arbeit auf Abruf)

Tabelle 3: Merkmale der Arbeitszeitgestaltung, bei denen von einer Gefährdung durch psychische Belastung auszugehen ist

Entsprechend ihrem jeweiligen Anwendungsbereich sind folgende Vorschriften, Regeln, Grundsätze, Leitlinien zu beachten:

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • TRBS 1151: Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel – Ergonomische und menschliche Faktoren, Arbeitssystem
  • DGAUM Leitlinie: Gesundheitliche Aspekte und Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit (002-030)