Arbeitsorganisation

Arbeitsabläufe sind gut gestaltet, wenn

  • die für die Erledigung der Arbeitsaufgaben notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen (z. B. Zeit, Qualifikation, Sachmittel, Informationen).
  • sie nachvollziehbar und bekannt sind.
  • sie kontinuierlich in Rücksprache mit den Beschäftigten entsprechend den aktuellen Erfordernissen angepasst und verbessert werden.
  • auch der Umgang mit unvorhergesehenen Ereignissen und Verzögerungen eingeplant wird.
  • genügend Zeitpuffer bei Vorgabezeiten festgelegt sind.
  • ausreichende Möglichkeiten zu fachlichem Austausch, zur Abstimmung und Zusammenarbeit vorhanden sind.
  • Beschäftigte klar definierte Aufgaben, Kompetenzen (i. S. von Berechtigungen, Befugnissen) und Zuständigkeiten haben.
  • sich Beschäftigte konzentriert und störungsfrei ihren Arbeitsaufgaben zuwenden können.

Wichtige Aspekte der Beurteilung und Gestaltung sind die Arbeitsintensität, Störungen und Unterbrechungen der Arbeit, die arbeitsbezogene Kommunikation und Kooperation sowie Kompetenzen und Zuständigkeiten.

Eine Gefährdung durch die mit der Arbeitsorganisation verbundene psychische Belastung ist soweit wie möglich zu vermeiden (siehe Tabelle 2).

Arbeitsintensität
  • Ungleichgewichte von Arbeitsmenge, Aufgabenvielfalt und -komplexität und verfügbarer Zeit (zu hohe Arbeitsintensität, Zeitdruck)
Störungen/Unterbrechungen
  • häufige oder langandauernde Unterbrechungen und Störungen der Arbeit
  • fehlende Nachvollziehbarkeit der Arbeitsabläufe
Kommunikation/Kooperation
  • unzureichende Möglichkeiten zum fachlichen Austausch, zur Abstimmung, Zusammenarbeit und Unterstützung (z. B. Einzelarbeitsplatz, bei mobilem Arbeiten, Homeoffice)
Kompetenzen/Zuständigkeiten
  • unklare Kompetenzen (i. S. von Berechtigungen, Befugnissen), Verantwortungsbereiche und Rollen
  • fehlende oder zu eng begrenzte Zuständigkeiten/Befugnisse
  • widersprüchliche Arbeitsanforderungen

Tabelle 2: Merkmale der Arbeitsorganisation, bei denen von einer Gefährdung durch psychische Belastung auszugehen ist

Entsprechend ihrem jeweiligen Anwendungsbereich sind folgende Vorschriften, Regeln, Grundsätze, Leitlinien zu beachten:

  • TRBA 400: Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
  • TRBS 1151: Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel – Ergonomische und menschliche Faktoren, Arbeitssystem